Ablauf und Kosten
Verschwiegenheit
Gemäß §15 Psychotherapiegesetz (PthG) bin ich der Verschwiegenheit verpflichtet und darf ohne die ausdrückliche Zustimmung des Patienten/der Patientin keine Informationen an jedwede andere Personen weitergeben. Ausgenommen davon sind fachlich verpflichtende Supervisionen zur anonymisierten Fallbesprechung und Qualitätssicherung. Der betreffende Supervisor unterliegt den selben Berufspflichten und ist ebenso der Verschwiegenheit verpflichtet.
Kosten
- Einzeltherapie wird im Ausmaß von 50 Minuten pro Einheit um € 110,- angeboten
- Paartherapie wird im Ausmaß von 60 Minuten pro Einheit um € 120,- angeboten
- Coaching und Supervision wird im Ausmaß von 50 Minuten pro Einheit um € 120,- angeboten
- Einzelselbsterfahrung Klinische Psychologie wird im Ausmaß von 50 Minuten pro Einheit um € 100,- angeboten
Die Rechnungslegung und -begleichung erfolgt im Anschluss an die jeweilige Einheit – in bar bzw. bargeldlos via Bankomatkarte.
Es ist eine anteilige Refundierung der Kosten seitens der Krankenkassen möglich, insofern eine klassifizierte Erkrankung vorliegt.
Rückvergütung durch die Krankenkassen
Bei krankheitswertigen Beschwerden nach ICD-10 ist eine Rückvergütung durch Ihre Krankenkasse möglich.
Infos zu allen anderen Kostenzuschüssen der verschiedensten Krankenkassen in Österreich finden Sie hier.
absageregelung
Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen, bitte ich Sie, mich bis spätestens 24 Stunden vor der therapeutischen Einheit zu kontaktieren. Entschuldigte Einheiten werden dann nicht in Rechnung gestellt.
Ich bitte jedoch um Verständnis, dass für nicht wahrgenommene Termine, die im Voraus vereinbart wurden, ein Ausfallhonorar von € 50,- verrechnet wird. Dieser Zeitraum wurde speziell für Ihre Behandlung reserviert (siehe Informationsblatt).
Fühlen Sie sich angesprochen?
Dann kontaktieren Sie mich noch heute und vereinbaren ein Erstgespräch zum Kennenlernen!